Rechtsgrundlagen gemäß DSGVO: Konkretisierung in foxondo

Cleverfox
18. Februar 2025

Wann dürfen Sie personenbezogene Daten verarbeiten? NUR, wenn Sie eine konkrete Rechtsgrundlage haben. Sonst grundsätzlich nicht. Daher haben wir die Rechtsgrundlagen-Frage in foxondo verbessert.

Rechtsgrundlagen gemäß DSGVO: Konkretisierung in foxondo

Inhaltliche Verbesserung der Rechtsgrundlagen-Frage in foxondo

Wenn Sie den Datenschutz-Kontext nutzen, können Sie die Frage nach den Rechtsgrundlagen jetzt noch genauer beantworten.

Damit Sie leichter verstehen, warum wir das gemacht haben, möchten wir hier noch einmal etwas genauer auf das Thema Rechtsgrundlagen eingehen.


Grundregel Nr. 1: Ohne Art. 6 DSGVO läuft dabei nichts!

Wenn Sie personenbezogene Daten verarbeiten möchten, brauchen Sie pro Prozess zwingend eine Rechtsgrundlage aus Art. 6 DSGVO. Das sind:

  • Einwilligung des Betroffenen

  • Vertragserfüllung oder vorvertragliche Maßnahmen gegenüber dem Betroffenen

  • Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (z.B. aufgrund von Gesetz, Rechtsverordnung, Betriebsvereinbarung)

  • Schutz lebenswichtiger Interessen des Betroffenen

  • öffentliches Interesse oder die Ausübung staatlicher Gewalt

  • Berechtigte Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten (nach einer Interessenabwägung)


Sie verarbeiten sensible Daten?
Dann kommt auch noch Art. 9 DSGVO ins Spiel!

Geht es um besondere Kategorien von personenbezogenen Daten wie Gesundheitsdaten oder Gewerkschaftszugehörigkeit? Dann brauchen Sie zusätzlich zu Art. 6 DSGVO einen Tatbestand aus Art. 9 DSGVO. Das kann vor allem sein:

  • Regelungen zum Arbeitsrecht oder Sozialschutz

  • Daten, die der Betroffene selbst offensichtlich öffentlich gemacht hat

  • Geltendmachung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen

  • Zwecke der Gesundheitsvorsorge oder der Arbeitsmedizin


Sie verarbeiten strafrechtliche Daten?
Da setzt dann Art. 10 DSGVO enge Grenzen!

Möchten Sie Daten zu strafrechtlichen Verurteilungen oder Straftaten verarbeiten? Auch hier reicht Art. 6 DSGVO alleine nicht aus. Sie brauchen zusätzlich eine spezielle gesetzliche Grundlage (insbesondere aus nationalem Recht). Ohne diese ist eine solche Verarbeitung tabu!

Hier ein Beispiel: In einem Bewerbungsverfahren möchte ein Unternehmen die Bewerber auf Vorstrafen prüfen. Auch, wenn ein Arbeitgeber ggf. ein berechtigtes Interesse daran haben kann, jemanden ohne Vorstrafen einzustellen, ist dies grundsätzlich erst einmal nicht zulässig.

Aber es gibt Ausnahmen von diesem Verbot: Je nach konkretem Aufgabenbereich darf nach vermögensrechtlichen (z.B. im Finanzbereich), politischen (z.B. im Bereich des Verfassungsschutzes) oder auch verkehrsrechtlichen (wie bei Berufskraftfahrern) Vorstrafen gefragt werden.


Und was haben wir jetzt in foxondo verbessert?

In foxondo wurde früher das Thema Rechtsgrundlage nur in einer einzigen Frage in den Prozess-Modulen behandelt – dort waren Art. 6, 9 und 10 DSGVO zusammengefasst.

Der Europäische Gerichtshof stellte jedoch klar, dass die Rechtsgrundlagen nicht alternativ, sondern alle zusammen zur Anwendung kommen müssen. Die neue Fragenstruktur berücksichtigt dies. Dadurch wird sichergestellt, dass immer eine Rechtsgrundlage nach Art. 6 DSGVO dokumentiert wird und danach ggf. auch die nach Art. 9 und 10 DSGVO.

Sie werden aber natürlich wie gewohnt durch dieses Thema „durchgeleitet“ und müssen sich über die Hintergründe wenig Gedanken machen.


Wie wirkt sich das auf Ihre bisherige Dokumentation aus?

Keine Sorge, Ihre bereits gegebenen Antworten haben wir automatisiert umstrukturiert! Es ist nichts verloren gegangen.

Wenn Sie jedoch bisher in der Frage nur Rechtsgrundlagen nach Art. 9 oder 10 angeklickt hatten, fällt jetzt auf, dass noch die Rechtsgrundlage nach Art. 6 für diese Verarbeitung fehlt.

Daher unsere Bitte: Prüfen Sie oder lassen Sie von Ihrem DSB Ihre Verarbeitungen bzgl. der Rechtsgrundlage prüfen.

Tipp: In foxondo finden Sie die Fragen nach den Rechtsgrundlagen am schnellsten mit der Filterung nach dem Tag „Rechtsgrundlage“.